Über eine D&O-Versicherung decken Unternehmen Vermögensschäden, die durch die Haftung ihrer Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte etc.) und leitenden Angestellten verursacht wurden.
Die D&O-Versicherung gehört in der heutigen Zeit von steigenden Compliance-Anforderungen und einer sich verschärfenden Haftungssituation zu einer unverzichtbaren Versicherung.
Wir bieten Ihnen die D&O-Versicherung als Grunddeckung, über eine Exzedenten- oder Mitversicherung an. Zudem sind multinationale Lösungen und Freedom of Service (FOS) Deckungen möglich.
Unsere Produkte:
D&O-Versicherung für Organmitglieder sämtlicher Branchen und Rechtsformen wie z.B.
- GmbH
- Aktiengesellschaften
- Vereine/Verbände
- Genossenschaften
- Körperschaften
D&O-Versicherung für sämtliche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften:
- Sparkassen und Volksbanken
- Privat- und Investmentbanken
- Versicherungen und Bausparkassen
- Finanzportfolioverwalter und Investmentfondsmanager
- Fondsgesellschaften, Venture-Capital- und Private-Equity-Gesellschaften
Informationen:
- Zeichnungskapazitäten bis EUR 15,0 Mio.
- Prämienfreie 2-fach-Maximierung der Deckungssumme
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