Über eine D&O-Versicherung decken Unternehmen Vermögensschäden, die durch die Haftung ihrer Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte etc.) und leitenden Angestellten verursacht wurden.

Die D&O-Versicherung gehört in der heutigen Zeit von steigenden Compliance-Anforderungen und einer sich verschärfenden Haftungssituation zu einer unverzichtbaren Versicherung.

Wir bieten Ihnen die D&O-Versicherung als Grunddeckung, über eine Exzedenten- oder Mitversicherung an. Zudem sind multinationale Lösungen und Freedom of Service (FOS) Deckungen möglich.

Unsere Produkte:

D&O-Versicherung für Organmitglieder sämtlicher Branchen und Rechtsformen wie z.B.

  • GmbH
  • Aktiengesellschaften
  • Vereine/Verbände
  • Genossenschaften
  • Körperschaften

D&O-Versicherung für sämtliche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften:

  • Sparkassen und Volksbanken
  • Privat- und Investmentbanken
  • Versicherungen und Bausparkassen
  • Finanzportfolioverwalter und Investmentfondsmanager
  • Fondsgesellschaften, Venture-Capital- und Private-Equity-Gesellschaften

Informationen:

  • Zeichnungskapazitäten bis EUR 15,0 Mio.
  • Prämienfreie 2-fach-Maximierung der Deckungssumme