Bei der Durchführung von klinischen Studien, in deren Rahmen neue Arzneimittel, Impfstoffe oder Medizinprodukte an Menschen getestet werden, ist der Sponsor der Studie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Probandenversicherung abzuschließen, um den Probanden das ökonomische Risiko aus der Teilnahme am klinischen Versuch abzunehmen. Eine Probandenversicherung deckt demnach die Schäden ab, die durch eine klinische Studie entstehen können.
Klinische Studien sind oftmals komplex, daher bieten wir unseren Kunden, neben einer umfassende Beratung und spezifischen Versicherungslösungen auf Basis gesetzlicher Anforderungen, einen flexiblen Ansatz zur Absicherung des jeweiligen Risikos.
Unsere Highlights:
- Deckung und landeskonforme Dokumente in ca. 90 Ländern
- Objektverträge, Rahmenverträge, Masterlösungen
- Maximale Versicherungssummen bis zu EUR 25 Mio. je Police und EUR 100 Mio. je Studienprotokoll
- Ausstellung der Zertifikate und Unterlagen in kürzester Zeit
Was wir zur Angebotserstellung benötigen:
Unser Bestreben ist es, binnen kürzester Zeit Deckungsschutz zur Verfügung stellen zu können. Dies gelingt uns vornehmlich durch die Unterstützung unserer Kunden. Liegen uns die folgenden Informationen (vorerst auch als Entwurf) vor, können wir unsere Arbeit beginnen:
- Studiensynopse und/oder Studienprotokoll
- Patienteninformationen inkl./zzgl. Einwilligungserklärung
- Informationen zu Dauer der Studie und Anzahl der Teilnehmer (sofern nicht bereits aus den Unterlagen ersichtlich)
Die Newline verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln.
Reichweite:
Weltweit
Zeichnungskapazität:
Bis EUR 25 Mio. je Police (bis zu EUR 100 Mio. je Studienprotokoll)